Roter Frontkämpferbund
(RFB)
Die KPD, die den bewaffneten
Aufstand nicht von der Tagesordnung streichen
wollte, gründete am 18. Juli 1924 als Ersatz
für die Proletarischen Hundertschaften den
Roten Frontkämpferbund (RFB). Zum
Gründungsmythos wurde der „Deutsche
Tag“ des Stahlhelm in Halle/Saale, bei dem es
zu blutigen Kämpfen zwischen KPD, Stahlhelm
und Polizei kam (8 Tote, 16 Schwerverletzte). Die
uniformierten Mitglieder des Wehrverbandes
übernahmen den Hauptteil der
Straßen-Agitation der KPD. Das waren
einerseits Umzüge und Veranstaltungen zu
bestimmten Ereignissen des kommunistischen
Jahreskalenders (z. B. Märzaufgebot der RJ,
Feiern zum Bestehen der KPD und der Roten Armee,
1.-Mai-Demonstration, Antikriegswoche im August,
Reichpietsch-Cöbes-Gedenkfeier der RM und
innerorganisatorische Konferenzen usw.). Dazu kam
die Beobachtung Gegnerischer Verbände. Das
Kommando-Reglement des kaiserlichen Heeres wurde zu
99% übernommen, lediglich der Gruß wurde
verändert: Das wurde die geballte Faust.
Verbandseigene Zeitung war „Die Rote
Front“.
Bereits ab 1925 hatten sie ihr
eigenes Liederbuch und eigene Lieder.
Außerdem wurden die unterschiedlichen
Instrumentalgruppen in ihren Reihen gebildet, um
die Demonstrationen und Propagandaumzüge
attraktiver zu gestalten. Zusätzlich
unternahmen sie militärische Übungen und
waren als Auffüllmasse für eine
künftige Rote Armee nach russischem Vorbild
vorgesehen. Die Agitation des RFB war bis 1927 sehr
erfolgreich, doch dann kam eine Änderung der
Politik, die den RFB in erster Linie als
Kampfformation sah und die militärischen
Übungen mehr in den Vordergrund stellte.
(siehe: „Der Weg zum Sieg“)
Die daraufhin aggressivere Agitation auf der
Straße führte 1929 zum Verbot.
(siehe hierzu: Werner Hinze,
Schalmeienklänge im Fackelschein
Werner HInze, Bluttage. Ein
Beitrag zur „Wahrheitsfindung“ oder Vom
„Hamburg-Aufstand“ der KPD zum
„Altonaer Blutsonntag“. Eine
Bürgerkriegsstrategie)
Lieder:
Vom Roten Jungsturm (RJS) zur
Roten Jungfront (RJ)
Seit den ersten
Gründungen von RFB-Ortsgruppen bestand in
diesen ein besonderes Verhältnis zwischen den
ehemaligen Soldaten des Weltkriegs - der
eigentlichen Zielgruppe - und der Jugend. So waren
im Widerspruch zum Wunsch nach Sammlung
kriegserfahrener Kämpfer die
Gründungsveranstaltungen meistens von
Jugendlichen dominiert. Der größte Teil
der Mitglieder aus der kommunistischen Jugend ging
teilweise „geschlossen in den ‘Roten
Frontkämpfer-Bund’ über.
Anfänglich hatte die Jugendabteilung den Namen
„Roter Jungsturm’“ bekommen.
Trotzdem wurden die Jugendorganisation
anfänglich in der Satzung und den Richtlinien
nicht einmal erwähnt. Von Beginn an war es ein
Streitpunkt, wie selbstständig der RJS
sein durfte.
Nachdem eine völkische
Jugendorganisation gleichen Namens beim Berliner
Kammergericht am 7. November 1925 erfolgreich gegen
den Namen Roter
Jungsturm geklagt
hatte, wurde die RFB-Organisation ab Januar 1926 in
Rote Jungfront (mit dem gleichen Kürzel RJ,
daher zur Unterscheidung hier: RJS und RJ) umbenannt.
Während eine Neufassung
der RJ-Richtlinien Ende 1925 lediglich eine
Änderung bei der Abrechnung brachte, kamen im
Sommer 1926 die Richtlinien
über Aufgaben und Aufbau der Fraktionen im RFB mit einem Abschnitt zur RJ hinzu.
Im Oktober des gleichen Jahres folgten die Ausführungsbestimmungen. Neben dem Einsetzungsverfahren
der Funktionäre in drei Schritten (Vorschlag,
Bestätigung von oben und Wahl durch die
jeweilige Untergliederung) wurde zusätzlich
zur jährlichen Reichskonferenz des RFB die
Vorkonferenz der RJ eingeführt. Außerdem
wurde die Bestimmung über die Einrichtung
einer RJ-Gruppe dahingehend modifiziert, daß
die Anzahl der Jugendlichen mindestens
Gruppenstärke betragen müsse. Auf der 4.
Reichskonferenz wurde die Mindeststärke auf
zwei Gruppen gesteigert.
Daß die Aktivitäten
der Jugendlichen bei den
Gründungsveranstaltungen mehr waren als nur
die Suche nach neuen Wegen und Perspektiven, machte
bereits die 1. Reichskonferenz deutlich. Ihr dort
zur Schau gestelltes Selbstbewußtsein
demonstrierte anschaulich, daß eine
zusätzliche Qualität in eine Werteskala
eingefügt worden war, die ihrem Gebrauch des
Begriffs „revolutionär“ zunehmend
zu eigen wurde. In einem abschließenden
Kommentar nannten Vertreter des Roten Jungsturms die Jugend „die Vorhut der
Arbeiterklasse“. In der Praxis war die
größere Radikalität der
Jugendorganisation aber vielfach von einem
unkontrollierten Aktionismus geprägt, der
immer wieder neben den Schwierigkeiten mit den
staatlichen Organen auch Probleme mit der
Mutterorganisation brachte. Auf der 2.
Reichskonferenz wurde deutlich, daß der
jugendliche Überschwang sogar zu
Übergriffen der RJ auf den RFB geführte
hatte. Für diese Auseinandersetzungen machte
der Vertreter der RJ die ungenügende Energie
einiger RFB-Leitungen verantwortlich, denen der
Jungsturm „über den Kopf“ wachse.
In „verschiedenen Bezirken“ würden
es „die Leiter des RFB nicht verstehen, dem
RJ genügendes Verständnis“
entgegenzubringen. Die Differenzen zwischen RFB und
RJ begleiteten die Organisation bis zum Verbot im
Jahre 1929. Während der gesamten Zeit des
Bestehens des RFB gelang es der Führung nicht,
eine fruchtbare Jugendarbeit zu leisten.
Stereotyp wiederholte sich die
Klage des Jugendvertreters bei den
Reichskonferenzen über ein ungenügendes
Verständnis der älteren Mitglieder und
der regionalen Führungen, ein Faktum, das
besonders in der personellen Entwicklung deutlich
wird. Ende 1925 gehörten 20% der
RFB-Mitglieder zur RJ. Während die
Mitgliederzahlen des Gesamtverbandes stetig
anstiegen, stagnierten die der RJ.
Auf der 5. Reichskonferenz des
RFB im März 1928 wurde die Einführung
einer eigenen Wehrsportgruppe der RJ für alle
Mitglieder im Alter von 16 bis 28 Jahren
beschlossen.
Da Fähigkeiten und
Kenntnisse dieser Altersgruppe mit denen der
Frontsoldaten des 1. Weltkrieges nicht in Einklang
zu bringen waren, lag eine derartige Separierung
nahe. Die Wehrsportrichtlinien beinhalteten
„Ordnungsübungen,
Gepäckmärschen, Stafetten aller Art,
Meldedienst, Kartenlesen, Kompaßkunde,
Wetterkunde, Geländekunde überhaupt,
Gesundheitsdienst (Erste Hilfe bei
Unglücksfällen) usw.“ Das
Schießen war offiziell nicht im Plan der
Reichsführung aufgeführt, um die
Legalität der Organisation nicht zu
gefährden.
Die Führung der RJ hatte
bis Oktober 1927 Karl Olbrisch, von 1927 bis 1929
Werner Jurr und seit Januar 1929 Emil Paffrath.
Anfang Oktober 1928 gab die BF Richtlinien für die Arbeit der Roten
Jungfront im Winterhalbjahr 1928/29 heraus.
Lieder: