Die Diskussion um den Anhang
1925
Übernahme von
„folklorisierten“ Soldatenliedern
in die Liederbücher der
KPD
Mit der Herausgabe des
Liederbuchs „Rot Front“ setzte die KPD
und der RFB ab 1925 gezielt folklorisierte
Soldatenlieder ein. Im Vorwort wurde das
folgendermaßen begründet:
„In den Anhang haben wir
einige Lieder verwiesen, die künstlerisch
nicht gerade wertvoll sind, sich aber durch den
Mund des revolutionären Proletariats ihr
Lebensrecht ertrotzt haben.“
Es hat zwar bereits 1924 drei
Strophen des Orgesch-Liedes in dem Liederbuch „Mit Gesang
wird gekämpft“ (Verlag Junge Garde) und
„in der Sammlung Rote
Gedichte und Lieder (Berlin,
Neuer Deutscher Verlag, 1924. 80 S.) gegeben, aber
das geschah ohne Plan, anders sah es ein Jahr nach
der Gründung des Roten Frontkämpferbundes
aus. Steinitz formuliert dieses Ereignis
folgendermaßen:
„Hier wird von den
Herausgebern klar gesagt, daß diese Lieder
sich von unten her, durch ihre elementare
Beliebtheit in der Arbeiterbewegung, ihre Aufnahme
in die Liederbücher erzwungen haben. Wie mit Fritz Schälike, heute Direktor des Dietz-Verlages,
damals Leiter des Verlages ‚Junge
Garde’ (der auch Liederbücher
herausgab), mitteilte, gingen der Aufnahme dieser
Lieder in die Liederbücher lange Diskussionen
voraus, ‚Ich erinnere mich, daß es eine
Zeit lang gewisse Bedenken gab, einige damals von
den Massen gern gesungene Lieder in unsere
Liederbücher aufzunehmen, weil die Meinung
vertreten wurde, sie hätten nicht jenes
künstlerische Niveau, um ihnen durch Aufnahme
in unsere Liederbücher weitere Verbreitung zu
geben.’ Die Vertreter des ästhetischen
Standpunkts mußten schließlich
nachgeben. Einige revolutionäre
Arbeitervolkslieder (z. B. ‚Im Ruhrgebiet, da
liegt ein Städtchen’ [Nr. 284],
‚Da starb im Kampf für Recht und
Brot’ [Nr. 288], ‚Für Recht und
Freiheit sitz ich gefangen’ [Nr. 290] haben
jedoch in Deutschland niemals Eingang in ein
gedrucktes Liederbuch gefunden.“ (Siehe dazu
auch Werner Hinze, Die Schalmei. Schriften des
Fritz-Hüser-Instituts für
Arbeiterliteratur, Essen 2003, S. 149f.)
Dabei handelte es sich um die
folgenden Lieder, die von Steinitz als
„folklorisierte Arbeiterlieder“
bezeichneten wurden (Steinitz, Bd. 2, Berlin 1962,
S. XXII.):