Allgemeiner Sängerbund
der vereinigten Liedertafeln
von Hamburg-Altona und
Umgegend
(ASvLHA)
Der Allgemeine Sängerbund
der vereinigten Liedertafeln von Hamburg-Altona und
Umgegend hatte seinen Sitz in Altona, das damals zu
Schleswig-Holstein gehörte. Er fiel somit
unter die Zuständigkeit der Altonaer sowie der
Schleswiger Polizeibehörde. Im Zuge der
sogenannten „Sozialistengesetze“ verbot
am 14.11.1878 die kgl. Regierung Schleswig den
Sängerbund und somit die 22 in ihrem
Zuständigkeitsbereich ansässigen Vereine.
In der Folgezeit ging die Polizei mit den
unterschiedlichsten Maßnahmen gegen die
Arbeiter-Sänger vor. Besonders negativ tat
sich dabei der Altonaer Polizeipräsident Engel
hervor.
siehe:
Arbeitergesang-Vereine; Marseillaise,
Arbeitermarseillaise; Adolf Heinrich Strodtmann;
schleswig-holsteinische Marseillaise;