Arbeitshaus („linke Winde“)

Hinter dem Begriff verbirgt sich eine eben solche Vielfalt wie hinter jener des „Armen- und Arbeitshauses“. Das Prinzip eines Arbeitshauses war seit der ständischen Gesellschaft des Mittelalters mit den unterschiedlichsten Institutionen verbunden: Armen-, Bettel-, Werk-, Korrektions- (Nachbesserungs-), Landarbeits-, Irren- oder Zuchthäuser ebenso wie Spitäler. Arbeit war im Rechtssystem des 17. und 18. Jh. Strafe und Disziplinierung gleichermaßen.

Die A. dienten der Disziplinierung ebenso wie der Erwirtschaftung der Kosten, die für die Betroffenen entstanden. Die Armen wurden in zwei Gruppen unterschieden. Während die arbeits- und integrationswilligen Sesshaften als „gut“ empfunden wurden, waren jene Menschen, die sich von der Bettelei ernährten oder durch das Land walzten mit einem Makel versehen. Die Differenzierung resultierte einerseits daraus, dass die jeweilige regionale Fürsorge ihre Kosten auf ein Minimum reduzieren wollte und andererseits aus dem bis 1871 vorherrschenden Prinzip des „Heimatrechts“. Das meint, dass der Anspruch auf Unterstützung durch Geburt oder Aufnahme in die Gemeinde als Bürger oder Beisitzer erworben wurde. Das Heimatrecht galt auch bei vorübergehender oder dauernder Abwesenheit vom Heimatort, sofern das Bürger- oder Beisitzerrecht nicht in einer anderen Gemeinde erworben wurde.

Nach der Reichsgründung galt für die Unterstützung in allen Landesteilen das „Wohnsitzprinzip“, wie es sich aus der preußischen Gesetzgebung ergab. Danach war die Gemeinde des Aufenthaltsortes zur Armenunterstützung verpflichtet. Diese Veränderung war eine Anpassung an die Folgen der Industrialisierung und deren erzwungener Mobilität der Arbeitssuchenden in Deutschland.

Das Arbeitshaus entstand aus Einrichtungen der Armenfürsorge des 17. bis 19. Jh. wie z.B. Armen- oder Bettelhäuser. Es wurde für fast ein Jahrhundert als „Zwangsarbeitshaus“ zum Kernstück einer repressiven Nichtsesshaftenpolitik. Die Unterbringung in eines dieser Häuser konnte ebenso nach einer Haftstrafe stattfinden wie zur Bestrafung von unerlaubtem Vagabundieren oder Bettelei. Die Insassen galten unter den Kunden als die unterste Schicht der nichtsesshaften Bevölkerung. Wer dort angelangt war, hatte meistens das ausweglose Endstadium seiner Nichtsesshaften-Biographie erreicht. Der Prozentsatz arbeitsunfähiger Insassen war außerordentlich hoch. 1912 gab Jarotzky in einem Vortrag vor dem Gefängnisverein in Köln die unbeschränkt arbeitsfähigen mit „kaum 25%“ an. (Scheffler, S. 66)

Während der nationalsozialistischen Terrorherrschaft wurde das Arbeitshaus durch das Gesetz vom 24. November 1933 in erster Linie zur Sicherungsanstalt mit Verbindung zu den Konzentrations- und Vernichtungslagern. Das Gesetz über die „Besserungs- und Sicherungsanstalt“ fiel erst 1969 mit Inkrafttreten des 1. Strafrechtsreformgesetzes weg.

Hans Ostwald schilderte in seinem autobiografischen Roman unterschiedliche Reaktionen auf die Bedrohung „Arbeitshaus“. Ein Kunde wollte z.B. lieber nach Österreich, da er dort nicht gleich „schieben“ (ins Arbeitshaus) musste wie in Deutschland. Ein anderer begann allein aufgrund der Vorstellung, in „die linke Winde“ eingeliefert zu werden, eine abenteuerliche Flucht und ein dritter meinte rückblickend auf die Zeit in einem derartigen Haus: „Na, is das etwa ne Schande?“.  



Literatur:
Franke, Walter (Hg.): Dieser Stat Armenhaus zum Bethen und Arbeyten. Geschichte des Armenhauses zu Bremen 1698-1866 mit weiteren Beiträgen zur bremischen Sozialgeschichte, Bremen 1979
Bergmann, Alfred: Das Detmolder Zuchthaus als Stätte von Christian Dietrich Grabbes Kindheit und Jugend. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Strafvollzuges in Lippe an der Wende vom achtzehnten zum neunzehnten Jahrhundert, Detmold 1968
Bergmann, Klaus (Hg): Schwarze Reportagen. Aus dem Leben der untersten Schichten vor 1914: Huren, Vagabunden, Lumpen, Reinbek bei Hamburg 1984
Militzer-Schwenger, Lisgret: Armenerziehung durch Arbeit. Eine Untersuchung am Beispiel des württembergischen Schwarzwaldkreises 1806-1914. Untersuchungen des Ludwig-Uhland-Instituts der Universität Tübingen, Bd. 48, Tübingen, 1979






Vereine gegen Armut und Bettelei

Die „große Depression", die seit den 1870er Jahren das deutsche Wirtschaftleben dominierte, brachte in den 1880er Jahren die "Vereine gegen Armut und Bettelei" hervor. Ihr Ziel war es, einer Ausbreitung des unkontrollierten Bettelns durch zentral organisierte private Wohltätigkeit entgegenzuwirken. Ein Schild an der Tür sollte die Bettelnden darauf aufmerksam machen, dass das Anklopfen sinnlos sei. Wer über eine entsprechende Legitimation verfügte, sollte zur Zentralstelle gehen und sich von den Beiträgen der Mitglieder helfen lassen. Der Gedanke verlief sich jedoch bereits nach einigen Jahren im Sande und blieb eine kurzlebige Zeiterscheinung besorgter Bürger.

Der Amerikaner Josiah Flynt Willard schrieb zum Ende des 19. Jhs. über eine Begegnung mit einem der Mitglieder: "Am vierten April um Mittag kam ich mit Karl in Braunschweig an. (...) Ein Mann, den er heimsuchte, war Mitglied des Vereins gegen Verarmung und Bettelei und hatte das betreffende Schild an seiner Türe angebracht; aber er benahm sich doch gegen Karl als barmherziger Samariter. Dies interessiert mich außerordentlich, denn ich hatte von dieser Gesellschaft, ihren Mitgliedern und ihrem Erfolg im Kampf gegen das Vagabundentum viel Gutes gehört. Ich fragte mehrere Kunden, was sie von dem Verein hielten. Einer erklärte, daß er die Mitglieder immer aufsucht - wenigstens die, welche das Schild an ihrer Türe hätten - denn man würde ebenso oft gut behandelt wie nicht. Andere ergingen sich in drastischen Kritiken und sagten, der Verein würde einen eher verhungern lassen, ehe er einem ein Stück Brot gäbe. Ich glaube, Karl traf das Richtige, als er sagte, daß einige Mitglieder des Vereins Bettlern etwas gäben, und andere nicht, so daß also alles vom Zufall abhinge."

Die Geschichte der Vereine hat sich im Lied aber noch bis in die 1930er Jahre erhalten. Ein Beispiel dokumentierte J. Rügheimer 1931 - leider ohne einen Hinweis auf die Melodie:

"Zwei dufte Kunden zieh'n von Haus zu Haus,
In dem guten Glauben, sie schlagen etwas 'raus.
Aber leider ist das nicht der Fall,
Denn an den Türen steht dort überall:
[Refrain:]
Hier wohnt ein Mitglied von dem Verein
gegen Armut, Not und Bettelei'n.
Hier wohnt ein Mitglied von dem Verein,
Gegen Armut, Not und Bettelei'n …"




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